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Stichtag 30. November: Jetzt Kfz-Versicherung optimieren
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  • Stichtag 30. November: Jetzt Kfz-Versicherung optimieren
12.11.2017 18:06

Stichtag 30. November: Jetzt Kfz-Versicherung optimieren

Durch Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer sparen Sie bares Geld. Ihren alten Vertrag können Sie im Regelfall mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer also bis zum 30. November 2017 vorliegen, damit Sie zu Beginn des kommenden Jahres zu einem neuen und preisgünstigeren Anbieter wechseln können.

Bevor Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie natürlich ein verbindliches neues Angebot haben, damit der Versichererwechsel problemlos funktioniert. Vergleichen Sie deshalb rechtzeitig die Tarife und entscheiden Sie sich für eine faire und günstige Kfz-Versicherung. Lassen Sie sich aber nicht blind von Billigangeboten locken, denn deren Leistungen sind oft stark abgespeckt. Tipp: Schauen Sie genau in die Tarifbedingungen. Nur leistungsstarke Versicherer zahlen im Vollkaskoschutz auch, wenn Sie Eigenschäden grob fahrlässig verschulden - zum Beispiel wenn Sie wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall haben und ihr Fahrzeug nur noch Schrottwert hat. Empfehlenswert ist auch ein Vertrag mit Rabattretter-Regelung: So verhindern Sie, dass Sie gleich beim ersten Unfall den erreichten Schadenfreiheitsrabatt verlieren und höhere Beiträge zahlen müssen. Als Neuwagenfahrer außerdem darauf achten, dass der Kaskoversicherer bei einem Totalschaden möglichst lange den Neuwert des Wagens ersetzt. Manche Gesellschaften nehmen schon nach 6 Monaten Gebrauchtabzüge vor, andere erstatten noch 24 Monate nach dem Kauf den vollen Kaufpreis.

Wichtig zu wissen: Kfz-Versicherungen sind Jahresverträge und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn keiner der Vertragspartner kündigt. Manche Verträge enden nicht zum Jahresende, sondern zu einem anderen Termin. Auch in diesem Fall gilt die einmonatige Kündigungsfrist. Läuft der aktuelle Vertrag beispielsweise bis zum 30. April, muss die Kündigung dem alten Versicherer bis zum 31. März vorliegen, damit Sie mit Wirkung zum 1. Mai zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln dürfen.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: qimono@pixabay)


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Herr Karsten Jonzeck verfügt bereits seit 1993 Erfahrungen im Versicherungsbereich und hat sich seit dem Jahr 1996 zunehmend auf den Bereich der Finanz- und Anlageberatung spezialisiert. Zudem verfügt er über den Qualifikationsnachweis Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK.

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