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Mit dem E-Scooter unterwegs – das sind die Regeln
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  • Mit dem E-Scooter unterwegs – das sind die Regeln
30.06.2023 18:12

Mit dem E-Scooter unterwegs – das sind die Regeln

E-Scooter liegen voll im Trend, denn sie sind praktisch, flott und umweltfreundlich. Achtung allerdings: Für die Nutzung gelten gesetzliche Regeln, bei Verstößen droht ein Bußgeld. Auf die Straße dürfen elektrisch angetriebene Tretroller nur mit gültiger Versicherungsplakette.

Wer einen E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein, Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich. Auch ein Helm ist keine Pflicht, aber zu empfehlen. Erlaubt ist das Fahren mit dem Elektroroller auf Radwegen und Fahrradstraßen und nur wenn diese fehlen, darf der E-Scooter auch auf die Straße. In Einbahnstraßen gilt das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ auch für E-Scooter. Die Mitnahme von Personen ist nicht erlaubt.

Achtung: Wer als Führerscheininhaber angetrunken mit dem Elektroroller unterwegs ist, riskiert seine Fahrerlaubnis. Es gelten die die gleichen Grenzen wie für Autofahrer, also 0,5 Promille, bei Ausfallerscheinungen 0,3 Promille und 0,0 für Fahranfänger. Mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut ist man auch auf dem E-Scooter absolut fahruntauglich und begeht eine Straftat. Wer seinen eigenen E-Scooter mit in den Urlaub nimmt, sollte sich zuvor informieren, was im Reiseland erlaubt ist, in manchen Ländern wird beispielsweise eine Fahrerlaubnis verlangt oder das Abstellen auf Fußwegen ist verboten.

Besonders wichtig: Auf öffentliche Straßen dürfen E-Scooter nur mit Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn man mit dem Scooter andere schädigt und stellt sicher, dass Geschädigte ihr Geld bekommen. Um den Haftpflichtschutz nachweisen zu können, gibt es vom Versicherer eine selbstklebende Versicherungsplakette, die jeweils für ein Jahr gilt und ab rund 30 Euro zu haben ist. Minderjährige benötigen für den Abschluss der Scooter-Versicherung die Einwilligung der Eltern. Zusätzlich zum Haftpflichtschutz lässt sich bei Bedarf auch eine E-Scooter-Teilkaskoversicherung abschließen. Der eigene Elektroroller ist dann zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Raub oder Brand versichert.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: moovi_escooter@pixabay)

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