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Krankgeschrieben - was ist erlaubt?
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  • Krankgeschrieben - was ist erlaubt?
20.09.2021 18:21

Krankgeschrieben - was ist erlaubt?

Was darf man als Arbeitnehmer, wenn man krankgeschrieben ist - und was nicht?  Wer hier Fehler macht, riskiert eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung. Welche Stolperfallen man bei einer Krankschreibung unbedingt vermeiden sollte.

Als erkrankter Arbeitnehmer muss man sich so verhalten, dass man baldmöglichst in den Job zurückkehren kann. Zulässig ist nur, was die Genesung nicht beeinträchtigt, hier kommt es auf den Einzelfall an. Wer nicht bettlägerig ist, kann den nötigen Einkauf im Supermarkt natürlich erledigen, auch der Gang zum Arzt oder zur Apotheke ist kein Problem. Ist man wegen Burnout krankgeschrieben, darf man selbstverständlich einen Spaziergang an der frischen Luft oder einen Ausflug mit dem Rad machen, um sich vom Stress zu erholen. Auch ein Kino- oder Restaurantbesuch ist dann in der Regel vertretbar. Ist man allerdings mit fiebriger Erkältung auf der Skipiste unterwegs oder renoviert man trotz Bandscheibenschaden sein Haus, gefährdet man die Genesung und muss mit Sanktionen rechnen. Geplante Aktivitäten im Zweifel daher besser mit dem Arzt besprechen und schriftlich genehmigen lassen. In jedem Fall sollte man die ärztliche Erlaubnis einholen, wenn man während einer Krankschreibung verreisen will. Gegen einen wohltuenden Aufenthalt im reizarmen Nordseeklima ist bei einer Bronchitis sicher nichts einzuwenden, gegen ein durchgefeiertes Wochenende am Ballermann dagegen schon.

Kommt es zu einer Abmahnung oder gar zur fristlosen Kündigung, weil der Arbeitgeber meint, man habe die Genesung durch ein Fehlverhalten während der Krankschreibung gefährdet, braucht man oft anwaltliche Hilfe, nicht selten trifft man sich sogar vor Gericht. In solchen Fällen hilft eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Chef sogar unabhängig davon, wie die Auseinandersetzung ausgeht. Das ist im Arbeitsrecht besonders wichtig, denn hier gilt: Selbst wenn man den Rechtsstreit gewinnt, muss man seine Kosten in der ersten Instanz immer selbst zahlen.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Myriams-Fotos@pixabay)

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