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Drohnen-Haftpflichtversicherung: Das sollten Sie wissen
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29.04.2019 21:37

Drohnen-Haftpflichtversicherung: Das sollten Sie wissen

Ob Quadro- oder Multicopter - ferngesteuerte Fluggeräte machen Riesenspaß. Aber Achtung: Ohne Versicherungsschutz bleiben Sie als Drohnenpilot auf teuren Schäden sitzen, wenn Sie Menschen verletzen, Sachen beschädigen oder Unfälle verursachen. Der Gesetzgeber schreibt für unbemannte Flugsysteme deshalb eine Haftpflichtversicherung vor.

Eine führerscheinähnliche Flugerlaubnis ist für Drohnen bisher noch nicht erforderlich, obwohl die Politik darüber diskutiert. Eine Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde wird lediglich für Fluggeräte mit einem Gewicht über 5 kg benötigt, im Freizeitbereich verwendete Drohnen sind aber meist leichter und dürfen ohne Genehmigung betrieben werden. Nur bei gewerblicher Nutzung ist unabhängig vom Gewicht eine Aufstiegserlaubnis einzuholen. Wer Drohnen unter freiem Himmel betreibt, braucht allerdings eine Haftpflichtversicherung, das schreibt der Gesetzgeber vor. "Normale" private Haftpflichtversicherungen decken die Benutzung von Drohnen in der Regel nicht ab - oder sie schließen lediglich Spielzeug-Fluggeräte mit geringem Gewicht ein. Prüfen Sie als Drohnenbesitzer deshalb, ob der Schutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung für Ihr Fluggerät ausreicht - ältere Verträge können oft aktualisiert werden.

Für größere Drohnen brauchen Sie entweder einen passenden Ergänzungsbaustein zu Ihrer privaten Haftpflichtpolice oder eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung. Eine guter Drohnen-Haftpflichtschutz mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro ist ab rund 40 Euro Jahresbeitrag erhältlich. Beim Vergleich der Angebote sollten Sie aber nicht nur den Preis im Auge haben, sondern auch die Bedingungen: Manche Anbieter versichern nur die Nutzung auf Modellflugplätzen, andere erlauben das freie Fliegen an allen Orten, an denen keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen. Wichtig: Gesetzlich verboten ist die Benutzung von Drohnen in Flugplatznähe, über Kraftwerken, militärischen Objekten, über Polizeieinsätzen oder über Menschenansammlungen.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Bild: MabelAmber@pixabay)

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