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Beschwerdestelle vermittelt bei Ärger mit der Bank
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  • Beschwerdestelle vermittelt bei Ärger mit der Bank
25.01.2017 18:38

Beschwerdestelle vermittelt bei Ärger mit der Bank

Überhöhte Kosten, gekündigter Kredit, fehlerhafte Information zu den Risiken einer Geldanlage: Zahlreiche Gründe können zu Streit mit der Bank führen. Als Verbraucher muss man nicht gleich Anwalt und Gericht einschalten. Oft hilft schon die außergerichtliche Beschwerdestelle des Bankenverbands. Das Schlichtungsverfahren ist für Bankkunden kostenlos und ohne Risiko.

Die so genannten Ombudsleute des Bankenverbands schlichten Unstimmigkeiten zwischen privaten Geschäftsbanken und ihren Kunden. Kundenbeschwerden leiten sie an das betroffene Kreditinstitut weiter, die Bank muss binnen eines Monats Stellung nehmen. Die Beschwerdestelle macht dann einen Schlichtungsvorschlag, an den die Bank bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro gebunden ist. Der Bankkunde muss den Schlichtungsspruch unabhängig vom Beschwerdewert nicht akzeptieren. Er kann in jedem Fall weitere rechtliche Schritte ergreifen, zum Beispiel gegen die Bank klagen. Während dieses Schlichtungsverfahrens wird die rechtliche  Verjährungsfrist gehemmt, die Dauer des Verfahrens wird bei der Berechnung der Verjährungsfrist also nicht eingerechnet. Nicht mehr helfen können die Ombudsleute nur dann, wenn sich bereits ein Gericht mit dem Streitfall befasst oder befasst hat. Gleiches gilt, wenn Zeugen persönlich gehört werden müssten, um den Sachverhalt zweifelsfrei zu klären.

Die Beschwerdestelle des Bankenverbands ist unter verbraucher.bankenverband.de online erreichbar. Mehrere zehntausend Fälle werden jährlich bearbeitet, mehr als die Hälfte wird im Interesse des Kunden gelöst. Bei einem Drittel der Fälle geht es um Fragen des Zahlungsverkehrs, bei je rund 25 Prozent um Kredite und um das Wertpapiergeschäft. Wichtig zu wissen: Sparkassen, Volksbanken und Bausparkassen unterhalten eigene Schlichtungsstellen, deren Adressen Sie in Ihrer Geschäftsstelle vor Ort erfahren.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Allgemeines / Bild: moritz_schulze@pixabay)


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Herr Karsten Jonzeck verfügt bereits seit 1993 Erfahrungen im Versicherungsbereich und hat sich seit dem Jahr 1996 zunehmend auf den Bereich der Finanz- und Anlageberatung spezialisiert. Zudem verfügt er über den Qualifikationsnachweis Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK.

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