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Alkohol am Steuer – und der Versicherungsschutz?
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  • Alkohol am Steuer – und der Versicherungsschutz?
10.06.2021 00:08

Alkohol am Steuer – und der Versicherungsschutz?

Setzt man sich alkoholisiert ans Steuer, gefährdet man andere und riskiert seinen Führerschein. Außerdem missachtet man seine seinen Pflichten gegenüber dem Kfz-Versicherer und muss im Schadenfall mit Leistungskürzung rechnen. Besser deshalb: Nach dem Genuss von Alkohol das Auto stehen lassen, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen.

Was jeder Autofahrer wissen sollte: Verursacht man einen Unfall unter Alkoholeinfluss, kann der Versicherungsschutz teilweise oder sogar ganz erlöschen. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt: Der Versicherer kommt zwar auch dann zuverlässig für Schäden auf, die man Anderen mit dem versicherten Fahrzeug zufügt, wenn man zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war. Allerdings kann er bis zu 5.000 Euro Regress fordern, falls zwischen der alkoholbedingten Beeinträchtigung und dem Unfall ein Zusammenhang besteht. Wie viel genau man als alkoholisierter Fahrer nach einem Kfz-Haftpflichtschaden an die Versicherung zurückzahlen muss, wird im Einzelfall geprüft. Zusätzlich ins Geld geht natürlich die teure Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.

Bei Vollkaskoschäden am eigenen Fahrzeug kann der Versicherer die Leistung kürzen, sofern der Fahrer 0,3 Promille oder mehr Alkohol im Blut hatte und alkoholtypische Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler vorgelegen haben. Ab 1,1 Promille zahlen die Kaskoversicherer grundsätzlich gar nichts mehr, Verfassung und Fahrverhalten spielen dann keine Rolle. Selbst ein Vertrag mit "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" hilft in diesem Fall nicht weiter, denn in aller Regel ist eine Klausel enthalten, wonach der Versicherer nicht zahlt, wenn man vorsätzlich gehandelt hat oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Den Schaden am eigenen Auto muss man dann in voller Höhe selbst tragen. Zudem riskiert man den Kaskoschutz für die Zukunft, denn nach einem Schadenfall kann der Kfz-Versicherer den Vertrag außerordentlich kündigen.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: congerdesign@pixabay)

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